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26.Oktober 2011 / Justizia

Beisetzungsvorkehrung mit der Sterbegeldversicherung

Als im letzten Jahr mein Nachbar unvorhergesehen gestorben ist, habe selbst ich mich irgendwann näher mit dem Lebensende beschäftigt. Hiermit habe ich keineswegs ausschließlich über das Existieren danach gedacht, stattdessen habe ich mich sogar zusätzlich über den Wert einer Beisetzung kundig gemacht. Jene befinden sich augenblicklich bei 6-Tausend bis 8-Tausend Euro. Geld, was ich (bis jetzt) keineswegs angespart habe. Falls ich also auf einmal den Löffel abgeben würde, könnten meine 2 Töchter diese Summe aufbringen, um für mich eine geachtete Beerdigung zu arrangieren, weil das bis 2004 von den gesetzl. KK übernommene Sterbegeld, wurde ersatzlos abgeschafft.

Um meine Töchter keineswegs zu strapazieren, habe ich mich an meinen Versicherungsagent gewandt. Der Versicherungsagent hat mich dann über die Wege der Sterbegeldversicherungen informiert. Ebendiese Versicherungen würden bei meinem Ableben den vereinbarten Betrag erstatten, mit der dann mein Begräbnis bezahlt werden kann. Mit solchen Bestattungsversicherungen kann ich demzufolge schon heute für meine Beerdigung vorsorgen, auch wenn ich natürlich noch viele Jahre leben möchte.

Selbst Sie könnten sich am besten noch jetzt über die Sterbegeld-Versicherung erkundigen, denn mit diesen Sterbegeldversicherungen ist die Bestattungsvorsorge mit winzigen monatlichen Beiträgen möglich. Wie ich gehört habe, können Sie die Todesfallversicherungen selbst noch im hohen Alter mit siebzig bis fünfundsiebzig Jahren besiegeln. Ich habe eine Todesfall-Versicherung mit einer Summe von Zehn Tausend EUR abgemacht. Dieses Geld wird bei meinem Tod dann an meine älteste Tochter vergütet, die ich hierüber natürlich aufgeklärt habe.

Wie mir mein Versicherungsmakler erklärt hat ist es jedoch bedeutend, die Verträge für die Bestattungsvorsorgen vor einem Abschluss zu vergleichen. Mein Agent ist eigenständig und mag so diverse Versicherer in seinen Vergleich umschließen. So gibt es wohl Verträge, die eine Karenzzeit von bis zu 3 Jahren aufweisen und innerhalb dieser Dauer in keinster Weise leisten. Ich habe mich für einen Vertrag mit einer Übergangszeit von nur einem Jahr entschlossen, der also schon in kurzer Zeit den vereinbarten Betrag auszahlt. Weiterhin können Todesfall-Versicherungen mit oder ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen war für mich die bessere Entscheidung, da ich in meinen Alter (fünfzig Jahre) bereits verschiedene Vorerkrankungen habe. Ebenfalls Sie sollten sich für eine Todesfall-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung vereinbaren, denn diese wird von den Versicherungen üblich immer angenommen.